Was uns interessiert_ von A & B- Noten zur Gesamtnote

Jedem ist klar, dass Noten eine ganze Reihe von Funktionen erfüllen.

Doch wie werden aus B- Noten oder/ und A- Noten „Gesamtnoten“? Eltern und SchülerInnen sind häufig ratlos.

Prinzipiell unterliegt eine Benotung einer detaillierten rechtlichen Vorschrift.

Grundlagen: (Verwaltungsvorschrift des SMK zu Klassenarbeiten und komplexen Leistungen an Mittelschulen vom 29.05.01 / Neufassung des SOMI vom 21.06.01 )

Nach den im Lehrplan festgelegten Zielen und Inhalten des jeweiligen Unterrichtsfaches werden also durch die unterrichtenden FachlehrerInnen die Leistungen bewertet und unter Beachtung des pädagogischen Ermessensspielraumes ermittelt. Die rein arithmetische Notenberechnung wird der Vielfalt der SchülerInnen nicht gerecht und wird eben auch nicht immer angewandt. Was bedeuten soll, dass die LehrerInnen Freiheiten bei der Entscheidungsfindung haben (Hinweis: die Note als „pädagogisches Mittel“). Wir bemühen uns gemeinsam immer korrekt aber auch sensibel mit der Benotung bzw. Bewertung umzugehen.

Grundsätzlich wird zwischen schriftlichen Leistungen und sonstigen Leistungen unterschieden. Schriftliche Leistungen werden durch angekündigte Klassenarbeiten erhoben. Übrigens können Klassenarbeiten durch komplexe Leistungen (z.B. Projektarbeiten o.ä.) ersetzt werden. Sonstige Leistungen umfassen die mündliche Mitarbeit sowie alle anderen fachbezogenen Leistungen, wie z.B. Kurzvorträge und Hausaufgaben.

Die Modalitäten (Anzahl der Arbeiten, Dauer der Arbeiten, „Wichtung“ der Noten, Empfehlungen zur Bewertung,…) werden in der Fachkonferenz zum Schuljahresbeginn für jedes Unterrichtsfach jeweils durch die unterrichtenden LehrerInnen festgelegt. So ist u.a. auch geregelt, dass bei fachübergreifenden komplexen Leistungen vorab eine Abstimmung zwischen den Fachkonferenzen erforderlich ist. Die FachlehrerInnen entscheiden, welche Leistung fachbezogen ist und welche Wertigkeit die Benotung der Leistung für das jeweilige Fach hat. (z. B. Weihnachtsprojekt)

Fazit:

Die „Wichtung“ der Noten bedeutet, dass ein Notensystem von B- Noten („kleinen“ Noten/ sonstige Leistungen) und A- Noten („großen“ Noten/ schriftlichen Leistungen– besonders Klassenarbeiten) an der Schule existiert und dieses für alle unterrichtenden LehrerInnen verbindlich ist.

Die Berechnung der Gesamtnoten erfolgt dabei so:

Der DURCHSCNITT der B– Noten + der DURCHSCHNITT der A– Noten ÷ 2 = GESAMTDURCHSCHNITT (also „GESAMTNOTE“).

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