Was uns interessiert_ Clowns

ZUM BEISPIEL: Clown Ferdinand (…) ….
https://www.youtube.com/watch?v=byYtC5G4hDM

Clown Ferdinand wurde ursprünglich 1956 für eine Serie des DDR- Fernsehens erfunden; 1963 wurde ein Spielfilm produziert. In den 1970er und 1980er Jahren entstanden weitere Filme für das Fernsehen der DDR ohne die Mithilfe von Jindřich Polák. Einige dieser Produktionen liefen auch im westdeutschen WDR.

Die Markenzeichen des Clowns Ferdinand sind seine große Sonnenblume auf der linken Mantelseite und sein selbstgebauter Wohnwagen – neben seiner clownstypischen hohen und kahlen Stirn, den feuerroten aufragenden Haaren, dem schwarz-weiß bemalten Gesicht, der roten runden Gumminase, dem buntkarierten Mantel, dem rot-gelb-quergestreiften T-Shirt, der weiten Hose, den riesigen tiefen Manteltaschen und dem noch riesigeren Taschentuch.

Clown Ferdinand verbindet Märchen- und Phantasiemotive die im Alltag der Kinder aktiv auftreten. Mit seinem Wohnwagen zieht er, begleitet von Papagei Robert, durch die Welt und lernt diese kennen. Aufgrund seiner Tollpatschigkeit richtet er dabei meistens ein großes Chaos an. Einmal fliegt er sogar mit einer Rakete ins Weltall. (Wikipedia)

Eigentlich verbindet man mit einem Clown einen „Artist“, dessen primäre Kunst es ist, Menschen zum Lachen zu bringen!

Seit Tagen mehren sich Fälle von Grusel-Clowns, die Menschen erschrecken oder gar bedrohen. Diesbezüglich wird auch in den Medien aufgeklärt. Die Polizei informiert:
Auch das bloße Erschrecken kann strafbar sein!
Dazu zählen Vandalismus, Nötigungen oder Körperverletzung. Die Behörden werden jeden Zwischenfall konsequent verfolgen. Die Täter müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, darüber hinaus stehen solchen Tätern auch mögliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen der Opfer ins Haus.
Clown-Sein hat Grenzen: Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, macht sich strafbar. Auch bloßes Erschrecken kann strafrechtlich relevant sein, wenn sich Erschreckte dabei verletzen oder in lebensgefährliche Situationen geraten, beispielsweise wenn sie in Panik auf die Straße laufen.
KEIN SCHERZ!  Konsequenzen für Täter
Eine versuchte Körperverletzung ist eine Straftat. Wer Menschen (…) bedroht, muss mit Strafverfolgung rechnen, gerade wenn die betroffene Person durch den Angriff einen Schock erleidet. Vandalismus und Sachbeschädigung sind Straftaten. Zusätzlich zur Strafverfolgung müssen Täter in der Regel entstandene Schäden ersetzen. Ferner gab es Fälle, bei denen Clowns ihre Opfer in gefährliche Situationen im Straßenverkehr brachten. Auch diese werden konsequent strafrechtlich oder straßenverkehrsrechtlich geahndet.
ALSO, NUR MAL ANGENOMMEN… WER VON EUCH ZU HALLOWEEN GEPLANT HATTE, SICH MIT EINER CLOWNSMASKE ZU VERKLEIDEN, SOLLTE DIES LIEBER LASSEN… ES KÖNNTE UNGEAHNTE FOLGEN HABEN, DENN PLÖTZLICH IST MAN EVENTUELL EIN „TÄTER“… MIT ALLEN DARAUS RESULTIERENDEN KONSEQUENZEN.
Empfehlungen für die Bevölkerung
In diesem Zusammenhang informiert die Polizei die Bevölkerung über das Verhalten im Ernstfall. Wir appellieren daran, bei einer Begegnung mit einem Horror-Clown besonnen zu handeln. Denn in den meisten Fällen handelt es sich schlicht um schlechte Scherze. Versuchen Sie dem Clown aus dem Weg zu gehen. Provozieren Sie den Clown nicht. Wenn Sie verfolgt werden, rufen Sie sofort die Polizei. Wenn Sie bedroht oder körperlich angegangen werden, fordern Sie Umstehende direkt zur Hilfe auf. Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei. Helfen Sie auch, wenn Sie bedrohliche Situationen oder Straftaten in diesem Zusammenhang beobachten. Prägen Sie sich Tätermerkmale, die Fluchtrichtung sowie weitere Details ein und stellen Sie sich der Polizei als Zeuge zur Verfügung. Auch wenn Sie persönlich nicht in Gefahr sind, aber bedrohliche Gruppen solcher Clowns beobachten, informieren Sie die Polizei unter 110. Greifen Sie nicht zur Selbstjustiz und versuchen Sie nicht, den Clown zu stellen. Dies ist Aufgabe der Polizei! Verbreiten Sie keine Falschmeldungen zu Horrorclowns über die sozialen Netzwerke. Sie tragen nur zur Verunsicherung bei.*

* Quelle: http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/ueberregionales/Horrorclowns-Auch-das-blosse-Erschrecken-kann-strafbar-sein-;art5578,399773         Autor: pm / uh

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