Was uns interessiert_ DAS SOLLTEN SIE ALS ELTERN DER NEUEN KLASSEN 5 WISSEN_ Aufnahme in die Schule/Schulwechsel

Aufnahme in die Schule/Schulwechsel
Zugangsvoraussetzungen

Schüler, die eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium haben, können die sowohl die Oberschule als auch das Gymnasium besuchen. Die Oberschule ist besonders auf den Übergang in berufliche Bildungswege ausgerichtet. Bei der Auswahl der passenden Schule sollten sich Eltern und Schüler deshalb gründlich über die Neigungs- und Vertiefungskurse sowie über besondere Angebote der Schule informieren.

Schulwechsel an ein Gymnasium

Ein Wechsel von der Oberschule auf das Gymnasium ist nach Klasse 5 und 6, aber auch nach Klasse 7, 8 oder 9 möglich. Voraussetzungen sind ein entsprechendes Leistungsvermögen und das Einverständnis der Eltern.
 Sind bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllt, ist nach dem Realschulabschluss ein Übergang in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums oder in die Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums möglich. Die Schüler können dann die allgemeine Hochschulreife erwerben und anschließend studieren.

Schulwechsel an eine andere Oberschule

Schüler können aus wichtigem Grund an eine andere Oberschule wechseln. Ab Klasse 7 ist der Wechsel nur in denselben Bildungsgang möglich. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter der aufnehmenden Schule im Benehmen mit der abgebenden Schule.

Schulwechsel an eine Förderschule

Hat ein Schüler Probleme beim Lesen und Schreiben, beim Erarbeiten mathematischer Zusammenhänge und beim selbstständigen Anwenden des Erlernten, kommt eine sonderpädagogische Förderung in Betracht.
 Dazu muss von der Schule der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf des Schülers begutachtet und festgestellt werden.(1)

(1) http://www.schule.sachsen.de/1792.htm (STAND: 17.01.17)

Nun ist es dann doch so, dass Sie sich irgendwie entscheiden müssen. Häufig wird sich die Entscheidung einfach „gemacht“.Die Bildungsempfehlung ist fürs Gymnasium, also liegt nach Auffassung der Grundschule, der Wechsel dahin nahe… mit dem Hinweis, dass ein Zurück an die Oberschule immer wieder möglich sei. Dies ist prinzipiell so, ob es dann aber die „Wunsch- Oberschule“ sein wird, das kann allerdings niemand so genau sagen. Der Grund: Die Klassen an den Oberschulen sind häufig „voll“. Das bedeutet, die Klassenstärke von max. 28 Schülern und Schülerinnen ist ausgereizt.
Nehmen wir als Beispiel unsere Klassen 7. Ein Wechsel bei einer Anzahl von je 29 Schülern und Schülerinnen  in der Klassenstufe ist also nicht möglich. Auch in anderen Klassenstufen stellt sich die Situation ähnlich dar. Zurzeit sieht es so aus, dass es nur wenige Schüler woanders lernen müssen, als sie wollen… ABER es könnte dann doch passieren, dass es eben nicht die „Wunsch- Oberschule“ sein kann, wenn es am Gymnasium nicht klappen sollte.

Sollten Sie sich für eine Oberschule entscheiden, dann melden Sie Ihr Kind von vornherein an der  „Wunschschule“(VIELLEICHT BEI UNS 🙂 ) an – mit Alternative, falls das aus irgendeinem Grund mit der Anmeldung nicht klappt. Die Kriterien für die Aufnahme legt übrigens in der Regel die Schulaufsicht fest – zumeist sind das der Zeitpunkt der Anmeldung, Geschwister, Schulweg, Wohnortnähe oder die Fremdsprachenwahl. Sie kommen nur zum Tragen, wenn die Aufnahmekapazität überschritten wird. Bisher war es so, dass in den meisten Fällen der Wunsch der Familien aber erfüllt werden konnte.