HINWEIS_ MASKENPFLICHT

Wir müssen trotz mehrfacher Hinweise und Belehrungen nochmals verdeutlichen, dass mit dem Betreten des Schulgeländes (auch ab dem Tor- Parkplatz) grundsätzlich eine Maskenpflicht besteht.

HINWEIS_ BETRETEN DES SCHULGEBÄUDES FÜR SCHULFREMDE

Schüler/ innen, die sich im Foyer aufhalten, ist es nicht gestattet, Schulfremden die Tür zu öffnen und so den Zugang zum Schulgebäude zu ermöglichen.