WICHTIGER HINWEIS_ MASKENPFLICHT

INFORMATION DER SCHULLEITUNG

Im Schulumfeld, im öffentlichen Raum und mit dem Betreten des Schulgeländes besteht grundsätzlich eine Maskenpflicht.

Für Schüler*innen ab den Klassen 7 wird das Tragen des Nasen- Mund- Schutzes ab Dienstag, 01.12.2020 auch im Unterricht Pflicht.

Eine Befreiung der Maskenpflicht kann nur durch ein ärztliches Attest erfolgen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Um die Hygienebestimmungen der Landesregierung bzw. des Kultusministeriums an unserer Schule umfänglich durchzusetzen, möchten wir darauf hinweisen, dass bei Schüler*innen, die keine Maske mitführen bzw. tragen, die Eltern zeitnah informiert werden, um einen entsprechenden Nasen- Mund- Schutz in die Schule zu bringen.

Sollten die Schüler*innen keine Masken mit sich führen,  werden unter den gegeben Umständen die Schüler*innen gegebenenfalls vom Unterricht ausgeschlossen und müssen sich bis zum Eintreffen der Eltern und der Übergabe des Nasen- Mund- Schutzes in einem gesonderten Raum  aufhalten. Für diesen Zeitraum erfolgt aus  schulorganisatorischen und personellen Gründen keine Beschulung. Wir bitten Sie auch diesbezüglich um  Verständnis, aber zum Schutz und Wohl aller Schüler*innen, Lehrer*innen haben wir uns für diese Verfahrensweise entschieden.

Sollten sich weitere Änderungen für unsere Schule ergeben, werden Sie zeitnah informiert.