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Selbsttests- nach Bundesrecht gilt eine neue Regelung.

Bezüglich der Selbsttests wurde die Regelung auch in Sachsen durch die Bundesregierung durch geltendes Bundesrecht ersetzt. Dies hat zur Folge, dass die Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden und eine qualifizierte Selbstauskunft – wie bisher- nicht mehr möglich ist.

(Veröffentlichung auf der Homepage: 14.05.2021/ 13:00 Uhr)

Wie erfolgt die Testung bei Schülerinnen und Schülern, die aufgrund einer besonderen Form der Behinderung den Selbsttest nicht eigenständig durchführen können? Wann spätestens sollen die Regelungen gelten? Gibt es Ausnahmen für Geimpfte und Genesene? Wer gilt als »geimpft« oder »genesen«?…

Antworten und Infos gibt es im SMK- Blog: