Entschuldigung bei „Nichtteilnahme“ GTA unbedingt notwendig
Nun hat die Ganztagsbetreuung (GTA) an der Schule begonnen. Mit den ersten Angeboten und der großen Nachfrage werden auch anfängliche organisatorische Schwierigkeiten deutlich.
Prinzipiell ist eine Teilnahme am GTA- Angebot, wenn diese von Ihnen gewünscht und per Anmeldezettel bestätigt wurde, verbindlich.
Bei Nichtteilnahme ist eine Entschuldigung notwendig, die dem jeweiligen/ der jeweiligen BetreuerIn bzw. AG- LeiterIn zugestellt werden muss.
Die Entschuldigung sollte außerdem auf einem „Extrazettel“ erfolgen, ein Eintrag ins Hausaufgabenheft ist hier eher wenig sinnvoll.
Für die KlassenleiterInnen könnte es sich aus „unterrichtstechnischen“ Gründen (unterschiedlicher Stundenplan, Aufsichten,…) schwierig darstellen, eine lückenlose, tägliche Kontrolle der Teilnahme zu garantieren.
Auch für die Betreuer bzw. Betreuerinnen ist es kaum möglich bei „Nichterscheinen“ eines Kindes, den Verbleib unmittelbar „nachzuforschen“, da für die anderen teilnehmenden Kinder in dieser Zeit logischerweise keine Beaufsichtigung bzw. Betreuung erfolgen könnte.