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KALENDERBLATT: 22. März

22.03. 1974: Der Deutsche Bundestag beschließt, das Volljährigkeitsalter zum 1. Januar 1975 von 21 auf 18 Jahre herabzusetzen. Ungefähr 2, 5 Millionen Jugendliche galten damit von Rechts wegen als erwachsen. Die ursprüngliche Gesetzesregelung, die fast einhundert Jahre Bestand hatte, verschwand auch oder gerade wegen der jugendlichen Protestbewegungen der 60er Jahre gegen die veralteten Gesellschaftsstrukturen.

Übrigens: Im Ostteil Deutschlands – damals DDR – galten 18-Jährigen bereits schon seit 1950 als junge Erwachsene.